Personalausweis: Verlustanzeige

Leistungsbeschreibung

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Teaser

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

Verfahrensablauf

Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

14.10.2021

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

 

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

 

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Frau Kröcher

Einwohnermeldeamt

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Frau Groth

Einwohnermeldeamt

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Frau Fischer

Einwohnermeldeamt

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